Die Renta – spanische Version der Lohnsteuererklärung
In den ersten Monaten des Jahres erhalten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern, beziehungsweise der Buchhaltung, eine Bescheinigung über den Jahresverdienst des vergangenen Jahres. Diese braucht man, wenn man eine Lohnsteuererklärung, die Renta, abgegeben möchte.
Spanien - 18.03.2012 -
Verpflichtet ist man dazu erst, ab einem Einkommen von 22.000 Euro. Als Einkommen gelten, unter anderem Löhne und Gehälter, Kapital- und Immobilieneinkünfte oder Einkünfte aus Firmenbeteiligungen. Dabei sind Kinder und Hypotheken absetzbar. Bis zu einem maximalen Einkommen von 23.400 Euro kann auch die monatliche Miete abgesetzt werden. Je nach Verhältnis zwischen Einkommen und Belastung wird gegebenfalls eine Steuerrückerstattung geleistet. Besonders für Familien mit Kindern kann es sich lohnen, wenn die Erklärung auch dann abgegeben wird, wenn man eigentlich nicht dazu verpflichtet ist. Allerdings, wer einmal seine Renta deklariert hat, muss das jedes Jahr wieder tun. Der Stichtag ist der 30. Juni. Am besten, man fragt bei einem Steuerberater nach und lässt auch dort den Antrag ausstellen. Das kostet rund 30 Euro. Seit letztem Jahr kann die Renta direkt online eingereicht werden.
Die neue spanische Regierung unter Mariano Rajoy hat ihre Amtszeit gleich mit Steueränderungen zum Jahresbeginn angetreten. Vor allem nicht Residente werden verstärkt zur Kasse gebeten. Laufende Steuern wurden für sie um 0,75 Prozentpunkte angehoben. Immobiliengewinne werden jetzt mit 21 Prozent und auch auf Zinsen und Dividenden steigt die Steuerlast von bislang 19 auf 21 Prozent. Wer als Nicht-Residenter nach dem Model 210 besteuert wird, ist zudem verpflichtet, einen Steuerberater als gesetzlichen Vertreter zu bestimmen. Generell wird die Grundsteuer um rund sechs Prozent erhöht. Ebenso der Steuersatz aus Kapitaleinkünften. Die Ermässigung des Mehrwertsteuersatzes beim Kauf von Neuimmobilien wird bis zum Jahresende 2012 verlängert. Ebenso gibt es Vergünstigungen beim Kauf der Erstwohnung.
Firmen werden durch Vergünstigungen bei Neueinstellungen unterstützt. Außerdem können sie Kosten für Mitarbeiter geltend machen, denen Fortbildungsmaßnahmen zur Anwendung neuer Technologien ermöglicht werden. Weitere Erleichterungen, die man als Selbständiger oder Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann, kennt ebenfalls der Steuerberater. Gerade als Ausländer ist es ratsam, sich von einem Fachmann beraten und vertreten zu lassen.